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Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und damit als Rentner gesetzlich krankenversichert?
Warum ist die gesetzliche Krankenversicherung für den Rentner in der Regel günstiger?Nicht nur, wer als Rentner in der privaten Krankenversicherung versichert ist, stöhnt in der Regel über die recht hohen und so gut wie jedes Jahr steigenden Beiträge. Meine persönliche Erfahrung anhand meines eigenen Vertrages ist eine Verdopplung der Beiträge aller 10 Jahre. Auch wenn in Teilen die Leistungen höher sind, die Beiträge sind es langfristig wesentlich. Wem das nicht als wirkliche dauerhafte Lösung erscheint, ist hier richtig.
Wer zurück in die GKV will, stößt auf EinschränkungenDie Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung ist mit einigen Stolpersteinen versehen. Zum einen gibt es für alle die Altersgrenze 55, zum anderen für Arbeitnehmer die Pflichtversicherungsgrenze. Wer als Arbeitnehmer mit seinem Bruttoeinkommen darüber liegt, kommt nicht zurück. Für Selbständige wird es besonders knifflig. Wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist, kommt so ohne Weiteres nicht zurück. Im Juli 2015 sind die "Spielregeln" nochmals etwas verschärft worden. Jetzt spielen angestellte Arbeitnehmer des Selbständigen wieder eine stärkere Rolle. Nicht mehr hauptberuflich selbständig erwerbstätig zu sein, bedeutet jedoch nicht ausschließlich, sein Gewerbe aufzugeben. Oft ist das in der Praxis gar nicht möglich, da es noch Angestellte oder langfristige Verträge gibt. In beiden Fällen, ob nun Arbeitnehmer oder Selbständiger, es gibt Möglichkeiten der Gestaltung. Auch bei einem Alter von über 55 gibt es Lösungen. Manchmal klappt es nicht im ersten Anlauf ... manchmal geht auch wirklich nichts. In jedem Fall sollte man sich nicht auf den letzten Drücker kümmern. Die eine oder andere Lösung bedarf einer längeren Vorbereitungszeit.
Eine zeitige Rückkehr wird richtig belohntDas Sahnehäubchen für Rückkehrer ist die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner, kurz "KVdR". Hier ist man als Rentner nicht freiwillig versichert sondern pflichtversichert. Der freiwillig Versicherte zahlt Beiträge auf sein gesamtes Leistungsvermögen, also auf jede Einnahme, egal woher, egal, welche Einkunftsart. Der pflichtig Versicherte zahlt nur auf Erwerbseinkommen. Dies ist in der Regel nur die Rente und/oder z. B. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Keine Rolle bei der Beitragsbemessung spielen Kapitaleinkünfte, private Renten, Vermietung und Verpachtung.
Wie komme ich in die KVdR?Die Regel ist einfach, wer in seiner 2. Lebensarbeitshälfte wenigstens 90 % der Zeit selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert war, kommt in den Genuss der Krankenversicherung der Rentner.
Ich bin schon Rentner und noch in der PKV?Aktuell bestehen gute Chancen auch für Rentner aufgrund gewollter / ungewollter gesetzlicher Regelungen, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Dazu braucht es neben einer geschickten Gestaltung und einiger weiterer Voraussetzungen einen gesetzlich versicherten Ehepartner. Wie lange die derzeitige Situation so bleibt, ist ungewiss.
Was kann ich tun um als Rentner (und auch jetzt schon) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück zu wechseln obwohl ich heute selbständig bin oder über Beitragsbemessungsgrenze bzw. Pflichtversicherungsgrenze verdiene?Anrufen, Schreiben, Mailen oder persönlich einen Termin vereinbaren. Zögern Sie nicht. Es gibt hier in der Regel keine schnellen Lösungen. Gerade wenn Sie bis zum 55. Lebensjahr nicht mehr sehr viel Zeit haben, rufen Sie idealer Weise gleich an. Wie Sie mich finden, erfahren Sie unter Kontakt / Anfahrt. |
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letzte Änderung 2024-10-22 11:24:58