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Kontenklärung
("Klärung Ihres Versicherungskontos")

 

 

Sie haben eine Aufforderung zur Kontenklärung erhalten?

Wahrscheinlich hat die Deutsche Rentenversicherung festgestellt, dass in Ihrem Versicherungskonto entweder Zeiten fehlen oder gespeicherte Daten aus deren Sicht nicht plausibel sind. Außerdem wird versucht in regelmäßigen Abständen alle Versicherten zu motivieren, ihren Versicherungsverlauf bezüglich der letzten Jahre zu überprüfen. Wenn noch nicht so viele Jahre vergangen sind seit einer Beschäftigung, einer Arbeitslosigkeit, einer Zeit mit Krankengeldbezug oder einer Elternzeit, ist es regelmäßig viel leichter, fehlende Unterlagen noch zu Hause zu finden oder bei der einen oder anderen Behörde oder bei einem ehemaligen Arbeitgeber nochmals zu beschaffen. 20 Jahre später hat wahrscheinlich weder der Arbeitgeber, oder irgendeine Behörde noch für den Versicherten relevante Unterlagen. Daher ist es wichtig, diese Aufforderung zur Kontenklärung (im Anschreiben heißt es: Klärung des Versicherungskontos") ernst zu nehmen. Alles was nicht zweifelsfrei mit entsprechenden Unterlagen belegt werden kann, mindert die spätere Rente.

 

Was passiert, wenn ich nicht auf das Anschreiben zur Klärung des Versicherungskontos reagiere?

Erstmal nicht so viel. Die Daten im Versicherungsverlauf werden bis zu einem bestimmten Datum verbindlich festgestellt. Der Versicherte wird dann in einigen Jahren wieder angeschrieben. Man kann auch später immer noch Unterlagen vorbringen und diese werden auch berücksichtigt.

 

Warum sollte ich einen Rentenberater mit der Kontenklärung beauftragen?

Nicht alle Unterlagen, die man hat, sind zur Rentensteigerung dienlich. Das haben schon einige Versicherte schmerzlich zu spüren bekommen. Zusätzliche Zeiten und Verdienste, und z. B. vorgebrachte und nachgewiesene Jahresendprämien können bisweilen richtigen Schaden anrichten, wenn man so in bereits verbindlich festgestellten Zeiten "herumrührt".

Empfindliche Rentenkürzungen und in manchen Fällen das Ausbleiben von Rentensteigerungen (Aussparung) über viele Jahre sind in der Vergangenheit für nicht beratene Versicherte das Ergebnis gewesen.

Ein Rentenberater verfügt über die notwendige Software, das nötige Wissen und die Erfahrung, vorher zu berechnen, ob zusätzliche Angaben Nutzen stiften oder Schaden anrichten. Der Versicherte allein wird hier nicht weiterkommen. Was einmal an Daten und Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung ist, kann auch später nicht mehr "wegdiskutiert" werden. Da kann der Rentenberater noch so gut sein!

Noch dazu kann es auch von Vorteil sein, Unterlagen nicht zu finden. Es gibt an einigen Stellen pauschale Berechnungen, die günstiger sind, als die tatsächlichen Zahlen es wären.

Auch ändert sich die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, nicht nur gelegentlich. Unterlagen, die bisher gar keine Rolle gespielt haben, werden auf einmal ganz wertvoll. Gerade, wenn man vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen möchte ("Rente mit 63"), zählt jeder einzelne Monat, in dem z. B. in der Vergangenheit Arbeitslosengeld und keine Arbeitslosenhilfe gezahlt wurde. Es bestand früher, d. h. vor der Rente mit 63, gar keine Notwendigkeit diese Zeiten getrennt im Versicherungsverlauf zu speichern.

 

Was kann ich tun, wenn ich doch mehr Fragen als Antworten habe?

Vereinbaren Sie einen Termin und kommen Sie mit Ihren Unterlagen vorbei!

Welche Unterlagen Sie brauchen, finden Sie unter Unterlagen Bescheidprüfung und Kontenklärung.

Wie Sie mich finden, erfahren Sie unter Kontakt / Anfahrt.

 

 

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letzte Änderung 2024-10-22 11:24:58