Kontenklärung
("Klärung Ihres Versicherungskontos")
Sie
haben eine Aufforderung zur Kontenklärung erhalten?
Wahrscheinlich hat die
Deutsche Rentenversicherung festgestellt, dass in Ihrem
Versicherungskonto entweder Zeiten fehlen oder gespeicherte Daten
aus deren Sicht nicht plausibel sind. Außerdem wird versucht in
regelmäßigen Abständen alle Versicherten zu motivieren, ihren
Versicherungsverlauf bezüglich der letzten Jahre zu überprüfen. Wenn
noch nicht so viele Jahre vergangen sind seit einer Beschäftigung,
einer Arbeitslosigkeit, einer Zeit mit Krankengeldbezug oder einer
Elternzeit, ist es regelmäßig viel leichter, fehlende Unterlagen
noch zu Hause zu finden oder bei der einen oder anderen Behörde oder
bei einem ehemaligen Arbeitgeber nochmals zu beschaffen. 20 Jahre
später hat wahrscheinlich weder der Arbeitgeber, oder irgendeine
Behörde noch für den Versicherten relevante Unterlagen. Daher ist es
wichtig, diese Aufforderung zur Kontenklärung (im Anschreiben heißt
es: Klärung des Versicherungskontos") ernst zu nehmen. Alles was
nicht zweifelsfrei mit entsprechenden Unterlagen belegt werden kann,
mindert die spätere Rente.
Was
passiert, wenn ich nicht auf das Anschreiben zur Klärung des
Versicherungskontos reagiere?
Erstmal nicht so viel. Die
Daten im Versicherungsverlauf werden bis zu einem bestimmten Datum
verbindlich festgestellt. Der Versicherte wird dann in einigen
Jahren wieder angeschrieben. Man kann auch später immer noch
Unterlagen vorbringen und diese werden auch berücksichtigt.
Warum sollte ich einen Rentenberater mit der Kontenklärung
beauftragen?
Nicht alle Unterlagen, die man
hat, sind zur Rentensteigerung dienlich. Das haben schon einige
Versicherte schmerzlich zu spüren bekommen. Zusätzliche Zeiten und
Verdienste, und z. B. vorgebrachte und nachgewiesene
Jahresendprämien können bisweilen richtigen Schaden anrichten, wenn
man so in bereits verbindlich festgestellten Zeiten "herumrührt".
Empfindliche Rentenkürzungen
und in manchen Fällen das Ausbleiben von Rentensteigerungen
(Aussparung) über viele Jahre sind in der Vergangenheit für nicht
beratene Versicherte das Ergebnis gewesen.
Ein Rentenberater verfügt über
die notwendige Software, das nötige Wissen und die Erfahrung, vorher
zu berechnen, ob zusätzliche Angaben Nutzen stiften oder Schaden
anrichten. Der Versicherte allein wird hier nicht weiterkommen. Was
einmal an Daten und Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung
ist, kann auch später nicht mehr "wegdiskutiert" werden. Da kann der
Rentenberater noch so gut sein!
Noch dazu kann es auch von
Vorteil sein, Unterlagen nicht zu finden. Es gibt an einigen Stellen
pauschale Berechnungen, die günstiger sind, als die tatsächlichen
Zahlen es wären.
Auch ändert sich die
Gesetzgebung und die Rechtsprechung, nicht nur gelegentlich.
Unterlagen, die bisher gar keine Rolle gespielt haben, werden auf
einmal ganz wertvoll. Gerade, wenn man vorzeitig abschlagsfrei in
Rente gehen möchte ("Rente mit 63"), zählt jeder einzelne Monat, in
dem z. B. in der Vergangenheit Arbeitslosengeld und keine
Arbeitslosenhilfe gezahlt wurde. Es bestand früher, d. h. vor der
Rente mit 63, gar keine Notwendigkeit diese Zeiten getrennt im
Versicherungsverlauf zu speichern.
Was
kann ich tun, wenn ich doch mehr Fragen als Antworten habe?
Vereinbaren Sie einen Termin
und kommen Sie mit Ihren Unterlagen vorbei!
Welche
Unterlagen Sie brauchen, finden Sie unter
Unterlagen Bescheidprüfung und Kontenklärung.
Wie Sie mich finden, erfahren Sie unter
Kontakt / Anfahrt.
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