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Ihre Witwenrente wurde gekürzt? Das kann mehrere Gründe haben.
Wieso wird überhaupt eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?Die Witwenrente wird als sogenanntes Erwerbsersatzeinkommen betrachtet. Das bedeutet, wer genug eigenes Einkommen hat, entweder aus eigener Rente oder Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit, der hat nach der derzeitig herrschenden Rechtsauffassung genügend und braucht also weniger Witwenrente. Das leuchtet allerdings nicht jedem Versicherten ein, zumal es sich hierbei um eine versicherte Leistung handelt, für die der Verstorbene gearbeitet und Beiträge entrichtet hat.
Wie kann man die Kürzung der Witwenrente bei Bezug einer eigenen Altersrente zumindest teilweise verhindern?Das Geheimnis ist eigentlich keins. Die Berechnung der Witwenrenten-Kürzung berücksichtigt (zu Lasten des Versicherten) immer nur den Juli des jeweiligen Jahres. Also muss in der Konsequenz auch nur der Juli beeinflusst werden. Was viele Versicherte gar nicht wissen, man kann die eigenen Rente über eine sogenannte Wunschteilrente dauernd, aber eben auch nur für einen Monat herabsenken. Es gibt ein paar Formerfordernisse und Fristen einzuhalten und jede Menge Papier wird bedruckt. Im Endergebnis wird die Witwenrente für ein Jahr ungekürzt gezahlt. Etwa ein Viertel der mehr gezahlten Witwenrente büßt man über die Kürzung der eigenen Altersrente ein. Da ich auch noch etwas für meine Tätigkeit benötige, rechnet sich das Procedere ab einer Witwenrentenkürzung von über 100 Euro monatlich. Der Arbeitsaufwand fällt jedes Jahr wieder an.
Wann gibt es keine echte Lösung?Immer wenn noch Renten aus der Berufsgenossenschaft gezahlt werden, sowohl eigene Unfallrenten oder auch Hinterbliebenenrenten, wird die Rechnung komplizierter. Bitte fragen Sie trotzdem an. Manchmal geht auch hier etwas. Wer neben der Witwenrente "zu viel" Arbeitseinkommen erzielt, der fällt auch in die Kürzungsberechnung. Hier kann ich Ihnen zumindest ausrechnen, bis zu welchem Verdienst sich Ihre Arbeit lohnt.
Was kann ich tun um die Kürzung meiner Witwenrente zu beeinflussen?Fragen Sie bitte unter Zusendung des jährlichen Berechnungsbescheides der Witwenrente einfach an, idealer Weise per E-Mail unter Angabe einer Rückrufnummer. Ich rechne Ihnen aus, was möglich ist und was es kostet. Manchmal ist die Berechnung komplexer, gerade wenn, wie oben beschrieben, noch Renten von der Berufsgenossenschaft oder andere Einkünfte hinzukommen und mit einkalkuliert werden möchten. Wie Sie mich finden, erfahren Sie unter Kontakt / Anfahrt. |
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letzte Änderung 2025-10-15 15:35:38