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Als gerichtlich zugelassener Rentenberater berate ich auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung. Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Sozialversicherungsträgern und vor Sozialgerichten.

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  Ich bin gern für Sie da. Mein Honorar beträgt 100,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für eine Stunde. Für komplexe Sachverhalte beträgt der Stundensatz 200,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Eine weitere Vergütung erfolgt nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder mittels Honorarvereinbarung, wie bei einem Rechtsanwalt. Eine Erstattung / Beteiligung durch Rechtsschutzversicherer ist möglich.

Ihr Dirk Hallmann

 

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Rentenberatung: Ein kleiner Ausschnitt aus den Fragen zum Thema Rente, bei denen ich vielleicht helfen kann:

 

Sie wollen Ihren Rentenbescheid oder Ihre Rentenauskunft prüfen lassen?

Das Bundesversicherungsamt als aufsichtführende Bundesoberbehörde in seinen jährlichen Tätigkeitsberichten gibt Ihnen Anlass dazu. Fast jedes Jahr ergeben sich allein aus den Feststellungen des Bundesversicherungsamtes Neuberechnungen der Rentenversicherungsträger in tausenden Fällen wegen fehlerhafter Bescheide. Die Nachzahlungen werden regelmäßig mit mehreren Millionen angegeben. Lesen Sie weiter

 

Sie haben eine Aufforderung zur Kontenklärung erhalten und fühlen sich überfordert?

Oft fehlen Zeiten im Versicherungsverlauf, die es gilt, irgendwie zu belegen oder zumindest glaubhaft zu machen. Falsch gespeicherte Daten kommen vor, ebenso Zahlendreher. Die Ursachen für nicht korrekt gespeicherte Zeiten und Verdienste sind mannigfaltig. Ganz oft gibt es auch einfach neue Rechtsprechungen, die nicht automatisch in den Versicherungsverlauf eingepflegt werden, sondern nur auf Antrag. Lesen Sie weiter

 

Sie sind selbständig und würden als Rentner gern wieder in die gesetzliche Krankenkasse?

Das sollten Sie nicht auf die lange Bank schieben. Direkt vor Renteneintritt sind die Hürden höher oder es ist bereits zu spät. Die Möglichkeiten einer Rückkehr, d. h. eines Wechsels zurück in die GKV, sind begrenzt. Lassen Sie uns also möglichst bald darüber reden. Es kommt immer auf Ihre persönliche Lebenssituation und den konkreten Einzelfall an. Der Bereich der Statusfeststellung ist komplex und ohne fachkundige Hilfe eines unabhängigen Rentenberaters nur schwer zu durchdringen. Rufen Sie an, wir reden darüber. Lesen Sie weiter

 

Sie sind Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und es wurde ein Statusfeststellungsverfahren eröffnet?

Alleingänge sind hier nicht angebracht. Egal ob das Verfahren automatisch eröffnet wurde oder ob Sie es selbst beantragt haben, suchen Sie sich vor jeglichem Schriftverkehr Hilfe. Spätestens wenn Sie eine Anhörung bekommen und Ihnen die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung mitteilt, wie sie beabsichtigt, zu entscheiden sollte jemand das Verfahren in die Hand nehmen, der das nicht zum ersten Mal macht.

Jeder Fall ist anders, oft sind es die Kleinigkeiten, die darüber entscheiden, ob Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer oder als mitarbeitender Gesellschafter pflichtig in der Rentenversicherung oder davon befreit sind.

Aber selbst ein in Ihren Augen ungünstiger oder ablehnender Bescheid ist nicht das Ende. Auch wenn die Widerspruchsfrist schon verstrichen ist, gibt es Lösungen. Fragen Sie mich!

 

Sie wollen die Rente mit 63 in Anspruch nehmen, aber die Jahre "reichen" nicht?

Hier sollten Sie genau hinsehen. Vielleicht ergeben sich noch Monate, die im Rentenverlauf noch nicht enthalten sind oder nur nicht korrekt gespeichert sind. Bis vor kurzem war für die Rentenberechnung uninteressant, ob zum Beispiel die entsprechende Zeit mit Arbeitslosengeld oder mit Arbeitslosenhilfe belegt war, für die Rente mit 63 gibt gerade das jedoch den Ausschlag.

Manchmal ist es schwierig einen "richtigen" Nachweis zu erbringen, gerade wenn keine Unterlagen über die Arbeitslosigkeitszeiten mehr vorhanden sind. Über den Weg der Glaubhaftmachung kann ich in der Regel trotzdem helfen. Ich unterstütze Sie bei der Recherche und verhandle für Sie mit der Deutschen Rentenversicherung.

Auch wenn Sie aktuell arbeitslos oder ALGII-Empfänger sind, gibt es noch Möglichkeiten, rentenrechtliche Zeiten zu erwirtschaften und damit noch zusätzliche Monate zu bekommen. Wichtig ist nur: Kommen Sie gleich, rückwirkend kann man keine Monate mehr erwirtschaften.

Hier hilft nur unabhängige Rentenberatung!

 

Sie bekommen Übergangsgeld während einer Rehabilitation (kurz Reha) und kommen mit der Berechnung nicht klar?

Da sind Sie nicht allein. Die Berechnung ist nicht auf den ersten Blick zu überschauen. Die Regeln zur Berechnung vom Übergangsgeld sind eigentlich klar. Trotzdem stimmt die Berechnung ganz oft eben nicht. Die Fehlerquellen sind vielfältig: Sowohl der Versicherte, der Arbeitgeber als auch die zuständige Krankenkassen müssen Fragebögen und Formulare richtig ausfüllen. Leider sind diese Fragebögen oft nicht selbsterklärend und für Nichtprofis mitunter schwer zu durchschauen. Die Werte aus diesen bisweilen irgendwie ausgefüllten Formularen werden nun von Hand erfasst ... Rufen Sie einfach an.

 

Sie haben einfach nur Fragen zu Ihrem Rentenbescheid, zur Mütterrente, zur Anrechnung von Einkommen auf Ihre Witwenrente oder suchen eine Planung und Probeberechnungen für Ihren Renteneintritt und die letzten Arbeitsjahre (Renteneintrittsplanung)?

Die Materie ist komplex und im Einzelfall für Otto-Normalbürger nicht ohne fremde Hilfe zu meistern. Als Rentenberater kann ich oft weiterhelfen, wertvolle Tipps geben und auch Berechnungen für Sie anstellen. Die konkreten Auswirkungen von betrieblichen Rentenverträgen in eine Rentenplanung sind ebenfalls oft nicht auf den ersten Blick zu durchschauen. Rufen Sie mich einfach an, wir finden sicherlich kurzfristig einen Termin.
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Sie können aus gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben und möchten eine Erwerbsminderungsrente beantragen?

Vielleicht ist der erste Antrag auch "schiefgegangen" und wurde abgelehnt? Ohne professionelle Hilfe durch einen unabhängigen Rentenberater, der sich in dieser Materie wirklich auskennt, haben Sie in der Regel wenig Chancen auf Rente. Die Hürden sind hoch. Rufen Sie am besten noch heute an, es gibt Fristen für Widerspruch und Klageerhebung.
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Die Zulagenstelle hat Ihnen die Riesterzulage Ihrer Riesterrente gekürzt oder sogar zurückgefordert?

Meist liegt das an den nicht richtig zugeordneten Kindererziehungszeiten in Ihrem Rentenkonto. Hier kann ich helfen. Bei der Gelegenheit prüfe und rechne ich auch gern den gesamten Zulagenfluss zu diesem Vertrag nach. Sollten sich aus meinen Empfehlungen Änderungen am Vertrag erforderlich machen, können Sie diese anschließend mit Ihrem Vermittler besprechen.

 
 
 
 
 
 
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letzte Änderung 2024-10-22 11:24:58