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Prüfung Rentenbescheid oder Rentenauskunft

 

 

In den Medien ist immer wieder zu hören und zu lesen ...

... viele Rentenbescheide weisen Fehler auf. Auch im jährlichen Bericht des Bundesversicherungsamtes als aufsichtführende Behörde über die Zweige der Sozialversicherung stellt jedes Jahr zum Teil gravierende Mängel und Probleme fest.

Im Frühjahr 2015 ergab eine kleine Anfrage der Linken im Sächsischen Landtag, dass es in Sachsen im Jahr 2014 rund 48.000 Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland gab. Darauf folgten jedoch nur rund 7.000 Widersprüche. Eine Statistik zu den Einzelheiten gibt es nicht.

Die Dunkelziffer fehlerhafter Bescheide ist wahrscheinlich groß. Experten schätzen, dass jeder 5. Rentenbescheid fehlerhaft ist.

 

Wo liegen die Probleme im Einzelnen? Wieso gibt es fehlerhafte Bescheide?

Die Ursachen sind mannigfaltig und nur durch eine detaillierte Prüfung mittels Spezialsoftware und allen zur Verfügung stehenden Unterlagen zu meistern. Zum einen gibt es schlichte Abschreibefehler, gerade bei Daten aus den Sozialversicherungsausweisen der ehemaligen DDR. Hier sind auch gelegentlich Arbeitsausfalltage und Krankheitszeiten nicht exakt verzeichnet. Gerade diese sind jedoch wichtig, um durch Krankheit geringer eingetragenen Lohn im SV-Ausweis auszugleichen. Ebenso die Angaben zur FZR (freiwillige Zusatzrente) sind prüfenswert. Die Meldungen der Arbeitsämter waren Mitte der 90er Jahr auch nicht immer exakt. Wer zum Beispiel in den Altbundesländern gearbeitet hat und dann arbeitslos wurde, sollte genau hinsehen. Es gibt je nach Verdienst erhebliche Unterschiede in der Rentenhöhe zwischen West- und Ost-Arbeitslosengeld. Durch die Erfassung mit einer speziellen Software sieht man auch gleich die Lücken im Rentenverlauf, die sonst nur mit Mühe erkennbar wären. Manchmal hat ein Arbeitgeber schlicht nicht gemeldet, manchmal viel zu wenig oder spätere Korrekturen sind nicht im Rentenkonto angekommen. Auffällig sind Rentenbescheide/Verläufe von Versicherten mit häufigem Arbeitgeberwechsel.  Gegebenenfalls stimmen auch die Krankengeld-Meldungen der Krankenkassen nicht. Einige Dinge sieht man auch nur im Zusammenhang, auf die man sonst nicht kommt, wenn zum Beispiel Zeiten im Rentenkonto gespeichert sind, die so eigentlich gar nicht aufeinander- oder zusammentreffen können.

Aus der Anrechnung (=Kürzung) der Rente bei Hinzuverdienst, wenn zum Beispiel eine Witwenrente oder auch eine Erwerbsminderungsrente mit einer Altersrente, einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder normalem Einkommen zusammentrifft, ergeben sich Ärgernisse. Ganz oft findet man hier auch einige "Leichen im Keller". Der eine oder andere hat eventuell Einkommen oder eine Rente von der Berufsgenossenschaft nicht korrekt bei der Rente angegeben. Irgendwann fliegen solche fehlenden Angaben auf. Besser, man ist vorbereitet.

Die Berechnung der Kürzungen ist komplex und für den Laien schlicht nicht zu durchschauen. Hier liegen aber auch große Chancen diese Kürzungen geschickt zu beeinflussen oder ganz zu umgehen. Gerade bei vorgezogenen Altersrenten oder Erwerbsminderungsrenten können wenige Euro Gehaltsunterschied eine sprunghaft höhere Rentenauszahlung zur Folge haben. Man sollte nicht warten, bis die Rentenversicherung kürzt, sondern vorher selbst rechnen und geschickt gestalten.

 

Für wen lohnt sich die Überprüfung seines Rentenbescheides oder seiner Rentenauskunft?

Grundsätzlich sollte jeder, der Rente bezieht, ganz egal, ob Altersrente, eine vorgezogene Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente, eine Waisenrente oder eine Witwenrente, seine Bescheide prüfen lassen. Überall können Zeiten fehlen oder nicht korrekt gespeichert sein, Einkommen nicht korrekt oder nicht zu Ihrem Vorteil angerechnet sein.

Es ist Ihre Lebensleistung, die im Rentenverlauf abgebildet ist. Stellen Sie sicher, dass auch alles drin enthalten ist!

Idealer Weise sollten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Bescheiderteilung einen Rentenberater aufsuchen. Zumindest einen formlosen Widerspruch sollten Sie in dieser Zeit einreichen. Ansprüche unterliegen der Verjährung. Wenn erst später Dinge aufgedeckt werden, gibt es in der Regel nur begrenzt rückwirkend Geld.

Aber auch alle "Noch nicht Rentner" sollten genauer hinschauen. Wenn fehlende Zeiten ins Rentenkonto kommen oder Zeiten uminterpretiert werden können oder man sich geschickt zusätzliche Pflichtversicherungszeiten schafft, kommt vielleicht auch ein früherer Renteneintritt in Frage.

 

Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, meine Rente ist falsch berechnet, rentenrechtliche Zeiten fehlen oder sind nicht korrekt im Versicherungsverlauf enthalten?

Vereinbaren Sie einen Termin und kommen Sie mit Ihren Unterlagen vorbei!

Welche Unterlagen Sie brauchen, finden Sie unter Unterlagen Bescheidprüfung und Kontenklärung.

Wie Sie mich finden, erfahren Sie unter Kontakt / Anfahrt.

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letzte Änderung 2023-10-05 14:12:50