Ich bin gern für Sie da.
Mein Honorar
beträgt 130,00 Euro zuzüglich
Umsatzsteuer für eine Stunde. Für komplexe
Sachverhalte beträgt der Stundensatz 200,00 Euro zuzüglich
Umsatzsteuer. Eine weitere Vergütung erfolgt nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
oder mittels Honorarvereinbarung, wie bei einem Rechtsanwalt. Eine
Erstattung / Beteiligung durch Rechtsschutzversicherer ist möglich.
Ihr Dirk Hallmann
=>
Hier geht's zur
GKV-Rückkehr
für
Angestellte,
Selbständige
und auch wieder für
Rentner.
Rentenberatung: Ein
kleiner Ausschnitt aus den Fragen zum Thema Rente, bei denen ich
vielleicht helfen kann:
Sie wollen Ihren
Rentenbescheid oder Ihre Rentenauskunft prüfen lassen?
Das Bundesversicherungsamt als
aufsichtführende Bundesoberbehörde in seinen jährlichen
Tätigkeitsberichten gibt Ihnen Anlass dazu. Fast jedes Jahr ergeben
sich allein aus den Feststellungen des Bundesversicherungsamtes
Neuberechnungen der Rentenversicherungsträger in tausenden Fällen
wegen fehlerhafter Bescheide. Die Nachzahlungen werden regelmäßig
mit mehreren Millionen angegeben.
Lesen Sie weiter
Sie haben eine Aufforderung zur
Kontenklärung erhalten und fühlen sich überfordert?
Oft fehlen Zeiten im
Versicherungsverlauf, die es gilt, irgendwie zu belegen oder
zumindest glaubhaft zu machen. Falsch gespeicherte Daten kommen vor,
ebenso Zahlendreher. Die Ursachen für nicht korrekt gespeicherte
Zeiten und Verdienste sind mannigfaltig. Ganz oft gibt es auch
einfach neue Rechtsprechungen, die nicht automatisch in den
Versicherungsverlauf eingepflegt werden, sondern nur auf Antrag.
Lesen Sie weiter
Sie sind selbständig und würden
als Rentner gern wieder in die gesetzliche Krankenkasse?
Das sollten Sie nicht auf die lange Bank schieben. Direkt vor Renteneintritt
sind die Hürden höher oder es ist bereits zu spät. Die Möglichkeiten einer
Rückkehr, d. h. eines Wechsels zurück in die GKV, sind begrenzt.
Lassen Sie uns also möglichst bald darüber reden. Es kommt
immer auf Ihre
persönliche Lebenssituation und den konkreten Einzelfall an. Der Bereich der Statusfeststellung
ist komplex und ohne fachkundige Hilfe eines unabhängigen
Rentenberaters nur schwer zu durchdringen. Rufen Sie an, wir reden darüber.
Lesen Sie weiter
Sie sind
Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und es wurde ein
Statusfeststellungsverfahren eröffnet?
Alleingänge sind hier
nicht angebracht. Egal ob das Verfahren automatisch eröffnet wurde oder ob
Sie es selbst beantragt haben, suchen Sie sich vor jeglichem Schriftverkehr
Hilfe. Spätestens wenn Sie eine Anhörung bekommen und Ihnen die
Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung mitteilt, wie sie
beabsichtigt, zu entscheiden sollte jemand das Verfahren in die Hand nehmen,
der das nicht zum ersten Mal macht.
Jeder Fall ist anders,
oft sind es die Kleinigkeiten, die darüber entscheiden, ob Sie als
Gesellschafter-Geschäftsführer oder als mitarbeitender Gesellschafter
pflichtig in der Rentenversicherung oder davon befreit sind.
Aber selbst ein in Ihren
Augen ungünstiger oder ablehnender Bescheid ist nicht das Ende. Auch wenn
die Widerspruchsfrist schon verstrichen ist, gibt es Lösungen. Fragen Sie
mich!
Sie wollen die Rente mit 63
in Anspruch nehmen, aber die Jahre "reichen" nicht?
Hier
sollten Sie genau hinsehen. Vielleicht ergeben sich noch Monate, die im
Rentenverlauf noch nicht enthalten sind oder nur nicht korrekt gespeichert
sind. Bis vor kurzem war für die Rentenberechnung uninteressant, ob zum
Beispiel die entsprechende Zeit mit Arbeitslosengeld oder mit
Arbeitslosenhilfe belegt war, für die Rente mit 63 gibt gerade das jedoch
den Ausschlag.
Manchmal ist es
schwierig einen "richtigen" Nachweis zu erbringen, gerade wenn keine
Unterlagen über die Arbeitslosigkeitszeiten mehr vorhanden sind. Über den
Weg der Glaubhaftmachung kann ich in der Regel trotzdem helfen. Ich
unterstütze Sie bei der Recherche und verhandle für Sie mit der Deutschen
Rentenversicherung.
Auch wenn Sie aktuell arbeitslos oder ALGII-Empfänger sind, gibt
es noch Möglichkeiten, rentenrechtliche Zeiten zu erwirtschaften und damit noch
zusätzliche Monate zu bekommen. Wichtig ist nur: Kommen Sie
gleich, rückwirkend kann man keine Monate mehr erwirtschaften.
Hier hilft nur unabhängige Rentenberatung!
Sie bekommen Übergangsgeld während einer Rehabilitation
(kurz Reha) und kommen mit der Berechnung nicht klar?
Da sind Sie nicht allein. Die
Berechnung ist nicht auf den ersten Blick zu überschauen. Die Regeln
zur Berechnung vom Übergangsgeld sind eigentlich klar. Trotzdem
stimmt die Berechnung ganz oft eben nicht. Die Fehlerquellen sind
vielfältig: Sowohl der Versicherte, der Arbeitgeber als auch die
zuständige Krankenkassen müssen Fragebögen und Formulare richtig
ausfüllen. Leider sind diese Fragebögen oft nicht selbsterklärend
und für Nichtprofis mitunter schwer zu durchschauen. Die Werte aus
diesen bisweilen irgendwie ausgefüllten Formularen werden nun von
Hand erfasst ... Rufen Sie einfach an.
Sie haben einfach nur Fragen
zu Ihrem Rentenbescheid, zur Mütterrente, zur Anrechnung von Einkommen auf Ihre
Witwenrente oder suchen eine Planung und Probeberechnungen für Ihren
Renteneintritt und die letzten Arbeitsjahre
(Renteneintrittsplanung)?
Die Materie ist komplex und im Einzelfall für
Otto-Normalbürger nicht ohne fremde Hilfe zu meistern. Als Rentenberater
kann ich oft weiterhelfen, wertvolle Tipps geben und auch Berechnungen für
Sie anstellen. Die konkreten Auswirkungen von betrieblichen Rentenverträgen
in eine Rentenplanung sind ebenfalls oft nicht auf den ersten Blick zu
durchschauen. Rufen Sie mich einfach an, wir finden sicherlich
kurzfristig einen Termin.
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Sie können aus
gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben und
möchten eine Erwerbsminderungsrente beantragen?
Vielleicht ist der erste
Antrag auch "schiefgegangen" und wurde abgelehnt? Ohne
professionelle Hilfe durch einen unabhängigen Rentenberater, der sich in dieser
Materie wirklich auskennt, haben Sie in der Regel wenig Chancen auf
Rente. Die Hürden sind hoch. Rufen Sie am besten noch heute an, es
gibt Fristen für Widerspruch und Klageerhebung.
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Die Zulagenstelle hat Ihnen die Riesterzulage
Ihrer Riesterrente gekürzt
oder sogar zurückgefordert?
Meist liegt das an den
nicht richtig zugeordneten Kindererziehungszeiten in Ihrem Rentenkonto. Hier
kann ich helfen. Bei der Gelegenheit prüfe und rechne ich auch gern den
gesamten Zulagenfluss zu diesem Vertrag nach. Sollten sich aus meinen
Empfehlungen Änderungen am Vertrag erforderlich machen, können Sie diese
anschließend mit Ihrem Vermittler besprechen. |